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Grundlagen
Im Jahre 2007 beschlossen die Bürgermeister aller Städte und Gemeinden im Kreis Kleve, die Idee vom „Virtuellen Gewerbeflächenpool Kreis Kleve“ gutachterlich auf ihre Machbarkeit und auf die mögliche Funktionsweise hin untersuchen zu lassen.
Der Endbericht zu dem von Herrn Prof. Dr. Stefan Greiving, plan + risk consult, Dortmund, erstellten Gutachten lag am 20. Februar 2008 vor.
Im Laufe des Jahres 2008 wurde auf drei Regionalkonferenzen im Kreis Kleve den Entscheidungsträgern in Politik und Verwaltung sowie der interessierten Öffentlichkeit das Gutachten vorgestellt. Anregungen und Diskussionsbeiträge gingen in die Erarbeitung der erforderlichen Vertragswerke ein. In den anschließenden Einzelberatungen in den Räten aller Städte und Gemeinden beschlossen diese den Beitritt zum „Virtuellen Gewerbeflächenpool Kreis Kleve“. Die letzte Sitzung fand im Frühsommer 2010 statt. Entscheidungsgrundlage war u.a. der am 22. September 2010 unterzeichnete landesplanerische Vertrag.
Der Vertrag sieht eine Laufzeit von fünf Jahren mit automatischer Verlängerung vor, falls nicht eine der Vertragsparteien – erstmalig nach fünf Jahren möglich – eine Kündigung ausspricht. Eine erste Projektevaluierung soll nach vier Projektjahren erfolgen.
Der Vertrag regelt,
- die Verpflichtung der Kommunen, Flächen einzubuchen,
- Rechte und Regularien zum Ausbuchen von Flächen,
- die Verpflichtung der Bezirksregierung, dem Regionalrat die notwendige Regionalplanänderung vorzuschlagen,
- die Verpflichtung der Bezirksregierung, Aktivitäten zur Wiederauffüllung des Pools bei einem drohenden „Leerlaufen“ zu entfalten und
- dass die Bezirksregierung das Monitoring für Ein- und Ausbuchungsvorgänge übernimmt.
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Die Gremien und Fachabteilungen der Bezirksregierung Düsseldorf waren fortlaufend in den Bearbeitungs- und Entscheidungsprozess eingebunden.
Mit Unterzeichnung der landesplanerischen Vereinbarung startet das Regionalplanänderungsverfahren. Die Anerkennung der Zieländerung im Regionalplan durch die Landesplanung erfolgte im Herbst 2011. Der „Virtuelle Gewerbeflächenpool Kreis Kleve“ ist rechtskräftig – Flächenentnahmen können getätigt werden.