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Johannes Diks - Bürgermeister der Stadt Emmerich am Rhein
„Ein wichtiges Ziel innerhalb der Aufgaben einer Kommune ist es, die Wirtschaft bei der Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen zu unterstützen. Im Zuge der Globalisierung ist jede Gemeinde gut beraten, sich dieser Aufgabe gemeinschaftlich mit den Nachbarkommunen zu stellen, um auf diese Weise letztlich auch von den Synergieeffekten, die eine prosperierende Gesamtregion allen Einzelgemeinden im Wettbewerb mit anderen Regionen eröffnet, zu profitieren.
Für die Realisierung neuer Arbeitsplätze ist unter anderem ein entsprechendes Angebot an verfügbaren Gewerbeflächen zur Ansiedlung oder Erweiterung von Betrieben notwendig. Da ansiedlungswillige Betriebe in der Regel besondere Bedingungen an die Wahl ihres Standortes knüpfen, ist längst nicht jede Gemeinde mit den ihr zur Verfügung stehenden freien Gewerbeflächen in der Lage, für jeden Fall ein geeignetes Grundstück anbieten zu können. Aus diesem Grunde ist eine kreisweite Zusammenarbeit angesagt, um zumindest regional ein entsprechendes Angebot unterbreiten zu können, bevor sich solche Firmen anderweitig ansiedeln und damit unwiderruflich für die Region verloren sind.
Erschwert wird die Verwirklichung von Wunschstandorten derzeit auch dadurch, dass in den Städten und Gemeinden des Kreises Kleve wegen in Vergangenheit unterschiedlicher Nachfrage und Inanspruchnahme von Gewerbeflächen unterschiedliche Entwicklungsreserven vorhanden sind. Diese weisen in den weniger gefragten Bereichen kleinerer Gemeinden teilweise noch einen beträchtlichen Umfang auf, während sie in den Städten z. T. nahezu vollständig verbraucht sind. Da sich die landesplanerische Zuweisung an Gewerbeflächen für jede Gemeinde auch am Gesamtbedarf aller Kreiskommunen bemisst, ist das Modell eines ‚Virtuellen Gewerbeflächenpools‘ geeignet, hier einen Ausgleich zu schaffen und jeder Gemeinde einen größeren Handlungsspielraum in der Entwicklung ihrer Gewerbeflächen einzuräumen.
Der Gewerbeflächenpool fasst die Gewerbeflächen der Kreisgemeinden zusammen und steuert deren Entwicklung und Vermarktung. Hierzu wird für das gesamte Kreisgebiet ein Flächenkonto für Gewerbeentwicklungsflächen ohne die bisherige lagemäßige Zuordnung im Regionalplan eingerichtet. Durch Inanspruchnahme von Anteilen an dem virtuellen Kontoguthaben werden die Gemeinden in die Lage versetzt, Gewerbeflächen nach Maßgabe des Poolkonzeptes dort entwickeln zu können, wo die tatsächliche Nachfrage auftritt. Dies führt zu einer Reduzierung der Standortkonkurrenz und zu einer Verbesserung des quantitativen und qualitativen Gewerbeflächenangebotes. Die Attraktivität des regionalen Wirtschaftsstandortes wird dadurch erhöht, dass insgesamt ein breiteres Angebot an Gewerbeflächen für unterschiedliche gewerbliche Belange vorgehalten werden kann. Dies können die einzelnen Gemeinden für sich planungsrechtlich nicht leisten.
Nach den Vereinbarungen zur Einrichtung des Gewerbeflächenpools sind allerdings die so genannten Restriktionsräume, die im Wesentlichen dem Schutz und der Berücksichtigung von Natur und Landschaft oder dem Gewässer- und Grundwasserschutz dienen, von einer Gewerbeflächenentwicklung ausgeschlossen. Die Verteilung hierfür hingegen geeigneter restriktionsfreier Freibereiche im Kreisgebiet, die darüber hinaus an Siedlungsbereiche angrenzen müssen, ist sehr unterschiedlich. Zu den Gemeinden, deren Siedlungsbereiche großflächig von Restriktionsflächen eingefasst sind und die insofern durch den virtuellen Gewerbeflächenpool gegenüber der bestehenden planungsrechtlichen Situation nur einen geringen zusätzlichen Handlungsspielraum für eine Gewerbeflächenentwicklung erlangen, gehört auch die Stadt Emmerich am Rhein. Doch auch wenn die Stadt Emmerich am Rhein den sich durch den Gewerbeflächenpool ergebenden Vorteil einer flexibleren Gewerbeflächenentwicklung selbst nur begrenzt wird wahrnehmen können, begrüßt sie die Einrichtung dieses Planungsinstrumentes im Sinne einer Stärkung des regionalen Wirtschaftsstandortes und hat sich für die Teilnahme an diesem Modellprojekt ausgesprochen.“